Der aktuelle Landesgesamtarbeitsvertrag wurde für die Periode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Der LGAV bezweckt gemäss Art. 2:
- Fortschrittliche Arbeitsbedingungen
- Arbeitsfrieden
- Gute Zusammenarbeit der Vertragsparteien und der Vertragsunterstellten
Allgemeinverbindlicherklärung
Damit innerhalb der Branche des Metallgewerbes gleiche Rahmenbedingungen, gleich lange Spiesse für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewährleistet werden können, wurde der LGAV vom Bundesrat auf Antrag der Vertragspartner allgemeinverbindlich erklärt. Nebst der Sicherung gesamtschweizerisch angemessener Arbeitsbedingungen ist es Ziel der Allgemeinverbindlicherklärung, Sozial- und Arbeitsbedingungen als Konkurrenzkampffaktoren auszuschliessen.
Durch die Allgemeinverbindlicherklärung gilt der LGAV nicht nur für die Mitglieder des AM Suisse, sondern für alle Betriebe, die in einem unter Punkt Geltungsbereich LGAV aufgeführten Sektor tätig sind.
News
Bundesratsbeschluss LGAV 2024-2027
Der LGAV 2024 bis 2027 wurde vom Bundesrat für Allgemeinverbindlich erklärt. Dieser tritt ab 1. März 2024 in Kraft und ist ab sofort anzuwenden.
(20.02.2024)