Obligatorische Registrierung für im Kanton Tessin tätige Betriebe


15.06.16 - Seit Februar 2016 gilt im Kanton Tessin das sogenannte «Legge sulle imprese artigianali» (LIA)-Gesetz. Alle Betriebe, die im Kanton Tessin Arbeiten ausführen, müssen sich seit dem registrieren.



Gemäss dieser neuen Gesetzesgrundlage müssen sich alle Betriebe, die im Kanton Tessin Arbeiten ausführen möchten in einem Verzeichnis, genannt «Albo degli artigiani» registrieren. Demnach müssen sich sämtliche Betriebe registrieren, die im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe im Kanton Tessin tätig sein wollen. Dabei wichtig ist, dass sich jeder Betrieb für jede einzelne Branche im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe registrieren muss, in dem er Arbeiten ausführt. Dieses neue Gesetz betrifft entsprechend nicht nur Betriebe, die ihren Sitz im Kanton Tessin haben, sondern sämtliche Betriebe aus der ganzen Schweiz, die im Kanton Tessin Arbeiten ausführen wollen. Betriebe, die sich nicht registrieren, setzen sich der Gefahr von Bussen bis 50 000 Franken aus.
Betriebe müssen sich bis 30. September 2016 eintragen, danach werden Kontrollen auf Baustellen durchgeführt und bei Verfehlungen (beispielsweise einer Nichtregistration) drohen Sanktionen. Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zur offiziellen Webseite Albo-lia.ch.

Kontakt bei Fragen von Verbandsmitgliedern:
Cyrine Zeder
Leiterin Recht/Soziales/Unternehmensführung
Telefon 044 285 77 02
c.zeder@amsuisse.ch

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