Das Seminar dient dem Nachweis der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte entsprechend §5 der «Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung» (OStrV) vom 19.07.2010 und gemäß §6 der UVV «Laserstrahlung» (BGV B2) für Lasereinrichtungen bei technischen Anwendungen.
Dieser Lehrgang vermittelt die Sachkunde für Laserschutzbeauftragte mit anwendungsbezogenen (Technik/Materialbearbeitung) Kenntnissen nach «Arbeitsschutzverordnung für künstliche optische Strahlung» (OStrV) und «Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung» (TROS-Laserstrahlung).
Vom Gesetzgeber wird nach §5 der OStrV für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten gefordert. Dieser muss über einen Nachweis der Sachkunde nach TROS 5.2.3 verfügen.
Das Ziel dieses Lehrgangs ist es, den Teilnehmern detaillierte Kenntnisse über die Wirkung der Laserstrahlung mit seinen direkten und indirekten Gefährdungspotentialen bei technischen Anwendungen von Lasern zur Materialbearbeitung zu vermitteln.
Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, notwendige Schutzmassnahmen bei der Planung und beim Betrieb von Laseranlagen zu beurteilen und auf ihre Wirksamkeit hin prüfen zu können.
Ingenieure, Techniker, Schweissaufsichtspersonen, Sicherheitsbeauftragte
Technisches Fachpersonal wie z.B. Facharbeiter oder Geselle in einem metallverarbeitenden Beruf, mit einem Nachweis von mindestens dreijähriger Tätigkeit in der Metallverarbeitung.