01.11.25 - Die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Personen mit Schutzstatus S wurde in eine einfache Meldepflicht umgewandelt.
Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 beschlossen, dass die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Personen mit Schutzstatus S in eine einfache Meldepflicht umgewandelt wird.
Seit dem 23. Oktober können die Arbeitgeber die Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit durch eine Person mit Schutzstatus S über die Internetplattform EasyGov.swiss oder direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Mit dieser Entscheidung wird der administrative Aufwand für die Unternehmen reduziert und die Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt erleichtert.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundes sowie im Informationsblatt des Staatssekretariats für Migration, welches die wichtigsten Informationen und Änderungen zusammenfasst.
Informationsblatt des Staatssekretariats für Migration