Verhandlungsergebnis der Sozialpartner bezüglich der Löhne 2026

Die diesjährigen Lohnverhandlungen mit unseren Sozialpartnern, den Gewerkschaften UNIA und syna, welche am 20. Oktober stattfanden, waren geprägt von weit auseinanderliegenden Forderungen. Die Gewerkschaften forderten drei massive Anpassungen:

•  Erhöhung der Effektivlöhne um 2 %
•  Anhebung der Mindestlöhne im Umfang der Effektivlöhne, also ebenfalls 2 %
•  Kein Mindestlohn unter CHF 4'500.-

Mit diesen massiven Forderungen, welche aus Sicht der Arbeitgeberdelegation des AM Suisse keinen Bezug zur Realität haben, war es nicht möglich, ein Verhandlungsergebnis zu erzielen. Aus Sicht der Arbeitgeber sprachen insbesondere folgende Gründe gegen eine generelle Lohnerhöhung:

  • Für die Krankenkassenprämien sind die Arbeitgeber der falsche Ansprechpartner, da es sich um ein politisches Thema handelt, welches nicht branchenbezogen gelöst werden kann.
  • Unsere Branche ist vorwiegend in der Binnenwirtschaft tätig, aber viele unserer Kunden sind exportorientierte Firmen oder indirekt vom Export abhängig. Die Zollthematik wird entsprechend verzögert auch in unserer Branche spürbar sein.
  • Die Teuerungsrate ist seit Mitte Jahr rückläufig mit Tendenz sinkend.
  • Die Mindestlöhne für EFZ und EBA wurden bereits vergangenes Jahr angehoben und die nächsten LGAV-Verhandlungen werden bald in Angriff genommen.

Entsprechend wurden Sie, liebe Mitglieder, bereits durch die PLKM informiert, dass keine Einigung mit den Gewerkschaften erzielt werden konnte und die Führungsgremien des AM Suisse empfehlen:

Angesichts der sehr tiefen Teuerung, der unsicheren Wirtschaftsaussichten und der angespannten Weltlage war seitens des AM Suisse eine generelle Lohnanpassung keine Option. Eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern konnte in der Folge nicht getroffen werden und es bleibt den Betrieben überlassen, ob allenfalls leistungsbezogene oder individuelle Lohnanpassungen vorgenommen werden.

Die Mindestlöhne bleiben, auch aufgrund der Erhöhung aus dem Vorjahr, unverändert.

Aus den genannten Gründen gab es auch keine Abstimmung am Verbandsrat des AM Suisse bzw. der Branchenkonferenzen der Gewerkschaften und beim Bundesrat wird keine Eingabe bezüglich einer allgemeinverbindlichen Lohnerhöhung gemacht.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne das Rechtsteam von AM Suisse zur Verfügung.
 

10.11.2025