FlaM-Bericht: Lohnschutz und Kontrollen funktionieren


17.08.26 - Bericht bestätigt: Flankierende Massnahmen (FlaM) für Lohnschutz und Kontrollen sind wirksam. Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände für Beibehalt satt Ausbau.



Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU schützen die flankierenden Massnahmen (FlaM) die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen vor missbräuchlichen Unterschreitungen. Im Rahmen der FlaM hat der Bundesrat Ziele festgelegt, über die das Staatssekretariats für Wirtschaft regelmässig Bericht erstattet.  

Im Berichtsjahr 2025 wurden rund 40’000 Unternehmen kontrolliert. Insgesamt überprüften die Vollzugsorgane 7 Prozent der Schweizer Betriebe und 27 Prozent der entsandten Arbeitnehmenden. Die Kontrollen erfolgen risikobasiert. Das heisst, sie konzentrieren sich gezielt auf jene Branchen, in denen ein starker Unterbietungswettbewerb und damit eine hohe Wahrscheinlichkeit von Verstössen herrscht. So betrug 2025 die Verstossquote unter der kontrollierten Betrieben 24% bei Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag. In Branchen ohne allgemeinverbindlichen GAV waren es 10 Prozent.  

Der FlaM-Bericht belegt damit erneut: Der risikobasierte Kontrollansatz funktioniert gut, es besteht kein Bedarf an zusätzlichen Regulierungen und Kontrollen. Aus Sicht der wichtigsten Wirtschaftsverbände sowie des Schweizerische Arbeitgeberverbands SAV soll das bewährte System konsequent weitergeführt werden. Ein weiterer Ausbau der Kontrollmechanismen, wie von linken Kräften wiederholt gefordert, würde lediglich Bürokratie und Kosten erhöhen, ohne die Resultate zu verbessern.  

Weiterführende Informationen  
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat eine Medienmitteilung mit weiterführenden Informationen dazu publiziert.  

Medienmitteilung des SAV

FlaM-Bericht des Bundes 

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