10.10.26 - Was Arbeitnehmende und Arbeitgeber gemeinsam aushandeln, soll verbindlich gelten. Breite Allianz stellt sich hinter die Gesamtarbeitsverträge.
Die Schweizer Sozialpartnerschaft steht vor einer Grundsatzentscheidung. Die Gewerkschaften haben am 7. Oktober 2026 das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) eingereicht. Das Parlament hat mit diesem Gesetz einen einfachen Grundsatz festgeschrieben: Was Arbeitnehmende und Arbeitgeber in einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag aushandeln, gilt – und wird nicht durch kantonale oder kommunale Mindestlöhne übersteuert. Tatsache ist: Das revidierte AVEG senkt keinen einzigen Lohn. Dafür schützt es Gesamtarbeitsverträge, die viel mehr als nur Löhne enthalten.
Die Allianz für eine starke Sozialpartnerschaft, getragen von 30 Branchenverbänden und einem politischen Komitee sowie auch von AM Suisse, verteidigt diesen bewährten Schweizer Weg mit Nachdruck.
Viel mehr als Lohn
Allgemeinverbindliche GAV regeln weit mehr als nur Löhne. Sondern z.B. auch Ferientage, Wochenarbeitszeit, Zuschläge für Überzeit, Versicherungs- und Vorsorgebeiträge, Weiterbildung, Kündigungsschutz oder Lohnsteigerungen mit Ausbildung und Erfahrung. Ein Mindestlohn ist eine einzelne Stellschraube. Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein umfassendes Paket. Die Sozialpartnerschaft führt zu fairen Löhnen, guten Arbeitsbedingungen, Bildungsmöglichkeiten und einem umfassenden Schutz. Wer die Gesamtarbeitsverträge verteidigt, schützt das bewährte Prinzip: Regeln aus der Branche für die Branche.
Was das Gesetz konkret regelt
Wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag einen Mindestlohn festlegt, hat dieser Vorrang vor abweichenden kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen. Die Kantone können weiterhin überall dort Mindestlöhne festlegen, wo kein allgemeinverbindlicher GAV besteht.
Zurzeit sind nur die Kantone Genf und Neuenburg von dem neuen Gesetz betroffen. Aber dort schützt eine Besitzstandsgarantie die Arbeitnehmenden: Die kantonalen Mindestlöhne bleiben bestehen, im GAV vereinbarte Mindestlöhne gelten nur, wenn diese höher sind als die kantonalen Mindestlöhne. Es werden mit diesem Gesetz keine Löhne gesenkt.
Dass der Vorrang von verbindlichen Branchenlösungen funktioniert, zeigen die Kantone Basel-Stadt, Jura und Tessin. Dort gelten bereits heute die kantonalen Mindestlöhne nur für Branchen ohne allgemeinverbindlichen GAV.
Für Betriebe, die über Kantonsgrenzen hinweg arbeiten, entsteht ohne den Vorrang von allgemeinverbindlichen GAV Rechtsunsicherheit und Bürokratie. AM Suisse unterstützt die Allianz für eine starke Sozialpartnerschaft und wird sich gegen das Referendum einsetzen.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen, Kampagnenmaterial zum Herunterladen sowie weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der Kampagne gegen das Referendum finden Sie unter folgendem Link.